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Kunststoffe im Lebensmittelkontakt

 
Informationen über die für den Lebensmittelkontakt empfohlenen Kunststoffe aus den Polymerklassen Polyamide und Polybutylenterephthalate erhalten Sie durch einen Klick auf das jeweilige Dokumentesymbol in der nachfolgenden Liste.


Produkt EU ||USA
Durethan Lebensmittel-Status in der Europäischen Union                 ||food state US
Pocan Lebensmittel-Status in der Europäischen Union ||food state US
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Kunststoffe für den Kontakt mit Lebensmitteln

Die wichtigsten Anforderungen an Materialien für den Lebensmittelkontakt sind im § 30-33 des
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
Artikel 3 Abs. 1 (und ihren Ergänzungen bis heute) festgelegt:

"Bedarfsgegenstände müssen so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder voraussehbarem Gebrauch die Gesundheit nicht schädigen können. Außerdem ist es verboten ... Bedarfsgegenstände ... gewerbsmäßig so zu verwenden oder für solche Verwendungszwecke in Verkehr zu bringen, dass von ihnen keine Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder die Zusammensetzung oder Geruch, Geschmack oder Aussehen der Lebensmittel zu beeinträchtigen."

Diese Forderungen sind sinngemäß auch in den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen aller anderen EU-Gesetzgebungen, der USA usw. niedergelegt.

Die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen enthalten als wesentliche Bestandteile so genannte Positivlisten, in denen die zulässigen Einsatzstoffe, in Form von Gesamtlisten oder nach Polymerklassen gegliedert, aufgeführt sind.
Die Einsatzstoffe, wie z. B. Monomerbausteine, Hilfsstoffe oder Additive, können reglementiert sein durch Grenzwerte, wie maximale Einsatzmengen oder Restgehalte im Artikel oder spezifische Migrationslimits.
Sollen nicht gelistete Monomerbausteine, Hilfsmittel oder Additive zur Herstellung von Bedarfsgegenständen eingesetzt werden, so müssen Antragsverfahren mit aufwendigem Datenumfang (Stoffeigenschaften, technische Verwendung, vollständige Angaben zur Migration, toxikologische Daten) zur Aufnahme in die Positivlisten durchgeführt werden.

Dies gilt mit Ausnahme von Frankreich und USA bisher nicht für eingefärbte Materialien. Für weitere Fragestellungen wenden Sie sich bitte an PTSE-RARPS Product Stewardship.